Aktiver Tierschutz mit viel Herz und Liebe

Alle Mitglieder engagieren sich mit ganzem Herzen ehrenamtlich in ihrer Freizeit zum Wohle des Tiers.

Auf unsere Arbeit sind wir stolz. Und wir freuen uns auf Hilfe und Unterstützung » damit wir weiterhin aktiv und erfolgreich für den Tierschutz arbeiten können.

Aktuell zu vermitteln
Unsere aktuelle zu vermittelnden Tiere gibt es regelmäßig auf unserer Seite bei Facebook »

Vermittlung

Immer auf der Suche nach dem „passenden“ Zuhause, der „passenden“ Familie, sind unsere ehrenamtlich tätigen Tierschutzkolleginnen- und Kollegen. So wird jeweils individuell entschieden, welcher Endplatz für welches Tier der „beste“ sein wird, denn weitere Umzüge- und Stress sollen zum Wohle des Tieres vermieden werden.
 

Betreuung

Wir betreuen die Tiere von in Obhutnahme, unabhängig ob es sich hierbei um Fund- oder Abgabetiere handelt, bis hin zur Rückgabe- oder Vermittlung. Unsere Tiere werden auf ehrenamtlichen Pflegestellen mit viel Herz und Engagement und dem »Rundum-Sorglos-Paket« versorgt, einschließlich erforderlicher Tierarztkonsultationen.

Versorgung

Wir versorgen die uns überlassenen Tiere mit viel Sachverstand, Herzblut und gutem, artgerechtem Futter.

Wir sind im Besitz des Sachkundenachweis §11 TierSchG.

Alle uns anvertrauten Tiere werden ehrenamtlich in den jeweiligen Pflegefamilien versorgt. Wir haben kein Tierheim.

Katzenschutzverordnung in Berglen gilt seit Anfang 2020

Als erste Gemeinde in Baden-Württemberg hat mit Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Berglen im Jahr 2019 die Katzenschutzverordnung beschlossen und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt.

In Deutschland leben laut Studien unseres Dachverbandes, dem Deutschen Tierschutzbundes e.V. Bonn, rund zwei Millionen sogenannte »Straßen- und Streunerkatzen« verwildert, erkrankt, verletzt, oftmals zum Tode verurteilt, unter uns.

Hierbei handelt es sich in der Regel um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen welche nicht kastriert- und oder gekennzeichnet waren. Ihre Nachkommen, die nun verwildert sind und in Kolonien auf verlassenen Grundstücken, Kleingartenanlagen, Friedhöfen, Campingplätzen, Industriegebieten und vergleichbaren Orten ihr Leben fristen müssen.

Im Gegensatz zu den Wildkatzen kommen die verwilderten Hauskatzen, die sich zuvor in menschlicher Obhut befanden, »draußen« nun auf sich selbst gestellt sind, nicht zurecht. Sie leiden unter ständigen Futtermangel, leiden im Winter unter der Kälte, haben oft sehr viele Krankheiten, auch durch Revierkämpfe hervorgerufen, erheblichem Parasitenbefall.

Das Hauptproblem besteht darin, dass sich die »verwilderte« Hauskatze unkontrolliert vermehrt, bis zu drei Würfe jährlich – bis zu 14 Nachkommen pro Jahr und Katzenmutter sind möglich. Dies trägt zur permanenten Verschlimmerung des Katzenelends bei.

Das unter dem Tierschutzgedanken beste Mittel zur Eindämmung der unkontrollierten Fortpfanzung ist die Katration der Katzen.

Da allerdings auch unkastrierte Hauskatzen welche in der Obhut Ihrer Besitzer als Familienmitglieder leben, Freigang haben- aber unkastriert sind, gehört es zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung, die eigenen Katzen zum Schutz der Streunerkatzen kastrieren zu lassen. Denn auch unser geliebter Stubentiger, der Freigänger ist, zur Vermehrung der Straßen- und Streunerkatzen beitragen kann.

Durch die Satzung der Gemeinde Berglen, der Katzenschutzverordnung, ist daher jeder Katzenhalter verpflichtet, seine Freigängerkatze kastrieren- aber auch kennzeichnen- und registrieren zu lassen.

Stand September 2020 gibt es in Deutschland knapp 900 Städte- und Gemeinden welche die Katzenschutzverordnung zum Wohle der Straßen- und Streunerkatzen eingeführt haben.

Die Details zur Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Berglen sind einsehbar unter: https://www.berglen.de/fileadmin/Dateien/Verordnung_der_Gemeinde_Berglen_zum_Schutz_freilebender_Katzen_2019.pdf »